Abgasaffäre Bericht: Audi-Betrug geht in die nächste Runde

Autor Svenja Gelowicz

Die Klaviatur der Betrugssoftware für Abgaseinrichtungen bei Audi reichte von „A“ bis „D“ – doch nur eine Manipulationsstrategie wurde laut einem Bericht vom KBA als unzulässig eingestuft. Warum die Behörde insgesamt kraftlos gehandelt hat und wie die neuen Erkenntnisse den VW-Chef Herbert Diess belasten.

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Die Recherche von BR und Handelsblatt belastet auch VW-Chef Herbert Diess stark.
Die Recherche von BR und Handelsblatt belastet auch VW-Chef Herbert Diess stark.
(Bild: Audi)

Der Ingolstädter Autobauer Audi soll schon im Jahr 2003 von einer verbotenen Abschalteinrichtung gewusst haben. Das zeigt eine Recherche von „Handelsblatt“ und „BR“. Dass die Betrugssoftware so lange unbehelligt eingesetzt werden konnte, ermöglichte wohl auch ein schwaches Vorgehen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Fehlende technische Möglichkeiten für die Prüfung und mangelnde Rückendeckung von oben für einen Konflikt mit der Autoindustrie sollen die Flensburger Behörde zu einer „reinen Durchlaufstelle“ für manipulierte Autos gemacht haben. Der Premiumhersteller im Hause Volkswagen hatte wohl zudem auch Rückhalt vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Medien berufen sich dabei auf Dokumente.

Audi soll dabei nicht nur eine, sondern vier unterschiedliche Abgasstrategien eingesetzt haben, die das KBA in Bescheiden alphabetisch aufgeschlüsselt habe: von A bis D. Die Behörde stufte jedoch bei einigen Diesel-Modellen nur den Manipulationsweg „A“ als unzulässige Abschalteinrichtung ein. A ist eine Aufwärmfunktion. Die anderen drei Betrugsstrategien konnte Audi scheinbar „freiwillig“ aus der Software entfernen. Aus den Bescheiden gehe hervor, dass das KBA sich dabei großteils auf Angaben von Audi verlassen hat. In einem heiße es: „Eigene technische Prüfungen wurden durch das KBA nicht durchgeführt. Es wird nach Aktenlage beschieden.“

Bericht belastet VW-Chef Diess

Der Bericht belastet auch VW-Chef Herbert Diess immens. Als die Betrugsvorwürfe aus den USA laut wurden und das KBA die Autohersteller um Aufklärung bat, soll Diess am 5. Oktober 2015 in seiner damaligen Funktion als Markenvorstand an den KBA-Chef Ekhard Zinke geschrieben haben: „Wie vereinbart bestätigen wir Ihnen hiermit rechtsverbindlich, dass keines der Dieselaggregate in Fahrzeugen der Volkswagen Aktiengesellschaft, für die eine EG-Typengenehmigung nach der Emissionsvorschrift EU6 erteilt wurde, … über eine verbotene Abschalteinrichtung verfügt“.

Dass Audi Autos mit einer Manipulationssoftware zur Regelung des Abgasausstoßes auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals verkaufte, ist bekannt. Das KBA musste Anfang 2018 einen Großteil der Audi-Diesel zurückrufen. Dass die Kontrollinstanz intern eher zurückhaltend die Aufklärung vorantrieb, scheinen auch Briefe des KBA-Präsidenten Zinke zu belegen. Er soll Briefe an seine Mitarbeiter „mit industriefreundlichem Gruß“ gezeichnet haben – natürlich nur ironisch, wie er im Nachhinein abwiegelte.

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