Klimaschutz EU-Länder einigen sich auf Verbrenner-Verkaufsverbot mit Fußnote

Quelle: dpa

Nach einer langen Nachtsitzung in Straßburg sind sich die Umweltminister einig: Es soll ein faktisches Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab 2035 geben. Als schwacher Trost für die Autoindustrie werden Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit E-Fuels geprüft.

Europäisches Parlament in Straßburg
Europäisches Parlament in Straßburg
(Bild: European Parliament /© European Union 2019 / CC BY-SA 4.0)

Die Umweltminister der EU-Länder haben sich in der Nacht zum Mittwoch unter anderem auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels und zu einem Verbot von Verbrennungsmotoren geeinigt. Zudem sollen Verbraucher durch einen milliardenschweren Klimasozialfonds entlastet werden. Die Gesetze wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klima-Ziele einzuhalten, und können nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Danach können sie in Kraft treten.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Einigung der EU-Länder: „Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde.“ Die EU hat sich vorgenommen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die folgenden Gesetze sollen helfen, das zu erreichen:

Einschränkungen für Autos mit Verbrenner


Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in der EU entstehen im Straßenverkehr, wie der liberale Abgeordnete Jan Huitema betont. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken – was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften. Für mit Verbrennern betriebene neue Autos ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften aber weiter fahren.

Die Mitgliedstaaten lassen sich allerdings eine kleine Hintertür offen. Die EU-Kommission soll prüfen, ob es nicht doch vertretbar wäre, auch nach 2035 noch Autos mit Verbrenner zuzulassen, wenn sie mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen fahren. Offen ist aber, ob sie das tut und ob dies privat gehaltene Pkw einschließen würde.

In der Bundesregierung gibt es die Hoffnung, dass so ausschließlich mit sogenannten E-Fuels betriebene Autos nach 2035 weiter neu zugelassen werden dürfen. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein Verbrenner-Zulassungsverbot ohne Ausnahmen.

Ausweitung des Emissionshandels

Herzstück der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel, bei dem für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 gezahlt werden muss. Kostenlose Zertifikate für bestimmte Unternehmen sollen schrittweise zwischen 2026 und 2035 abgeschafft werden.

Zum Ende des Zeitraums soll die Reduktion schneller erfolgen als zu Beginn. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und dann ab 2032 ganz entfallen zu lassen.

Das System soll nun auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Dies wurde teils heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbraucher dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten. In Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis. Die Zahlungspflicht für den Austausch von klimaschädlichen Gasen galt bisher nur für die Industrie. Die EU-Parlamentarier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblichen Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss, wenn CO2 ausgestoßen wird.

Klimasozialfonds

Da für Verbraucher höhere Kosten während der Energiewende anfallen können – etwa höhere Heizkosten – soll es einen Klimasozialfonds geben. Damit sollen betroffene Haushalte entlastet und langfristige Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden. Auch hier könnte es jedoch Unstimmigkeiten mit dem Parlament geben. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden.

Nach Schätzungen des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenkommen – die EU-Länder haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt. Insbesondere Deutschland hatte dafür plädiert, den Fonds zu verkleinern. Ein zu kleiner Klimasozialfonds war am Ende auch für mehrere EU-Länder ein Grund, gegen das Paket zu stimmen. Für den Beschluss brauchte es aber keine Einstimmigkeit.

Schutz der Wälder und Böden

Wälder und Moore sind natürliche CO2-Speicher. Die Minister einigten sich auf Regeln, um diese zu schützen und zu vergrößern. Ziel ist es, so bis Ende des Jahrzehnts 310 Millionen Tonnen CO2 zu

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binden. Es gab auch eine Einigung zu Regeln gegen Entwaldung entlang von Lieferketten. Händler und Produzenten müssen überprüfen, ob Waren aus kurz zuvor abgeholzten Gebieten stammen. Das soll für Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao und Soja gelten. Auch Waren, die daraus produziert werden, etwa Schokolade oder Möbel, sind betroffen.

Mit dieser sogenannten Sorgfaltspflicht soll verhindert werden, dass die EU durch ihren Handel zur Waldschädigung oder -zerstörung beiträgt. Das Parlament muss sich zu letzterem Vorhaben noch festlegen.

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