Autonomes Fahren Level 4: Kabinett beschließt Gesetz zum autonomen Fahren

Von Andreas Wehner

Schon bald sollen in Deutschland Regelungen zum vollautomatisierten Fahren gelten. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, jetzt muss der Bundesrat zustimmen.

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Beim vollautomatisierten Fahren kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen.
Beim vollautomatisierten Fahren kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen.
(Bild: BMW)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (23. Februar) einen weiteren Schritt hin zum autonomen Fahren (Level 4) beschlossen. Wie das Verkehrsministerium in Berlin mitteilte, ist ein Kern der Rechtsverordnung eine Regelung, wie genau das Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr durch das Kraftfahrt-Bundesamt aussieht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Die Automobilindustrie möchte noch in diesem Jahr Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen auf die Straße bringen.

Hildegard Müller, VDA

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte, das autonome Fahren werde die Mobilität nachhaltig verändern und biete enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der sogenannten letzten Meile. „Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.“

Weitere Schritte nötig

In der Verordnung heißt es, die Entwicklungsdynamik beim automatisierten, autonomen und vernetzten Fahren sei ungebrochen hoch. Um die Potenziale dieser Technik heben zu können, bedürfe es der Umsetzung weiterer Schritte zur Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Es gehe darum, über die im Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung hinauszugehen und deren Regelbetrieb einzuleiten. Zunächst sollten autonome Fahrzeuge dafür in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können.

Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, erklärte: „Dass das Bundeskabinett heute endlich die fehlende Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet hat, ist ein wichtiger Schritt. Nun muss der Bundesrat diese Verordnung ebenfalls baldmöglichst beschließen, denn die Automobilindustrie möchte noch in diesem Jahr Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen auf die Straße bringen.“

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