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Nachhaltigkeit Was das Lieferkettengesetz für Automobilzulieferer bedeutet

Von Lars Behr, Fabian Dinescu, Felix Günther, Alexander Timmer und Daniel Willenbrink Lesedauer: 6 min

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll Menschenrechte-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz fördern. Was bedeutet es für Automobilzulieferer und was müssen sie beachten?

Seit Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz.
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz.
(Bild: Andrew Sassoli-Walker/Hapag Lloyd)

Am 1. Januar trat in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit wollen Regierung und Gesetzgeber die Wirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen, die Einhaltung von Menschenrechten sowie Arbeitnehmer- und Umweltschutz sicherzustellen.

Durch eine schrittweise Einführung gilt das LkSG zunächst für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland; circa 60 Automobilzulieferer. Ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Beschäftigte gesenkt; circa 140 Automobilzulieferer. Festgelegte Sorgfaltspflichten gelten für die Unternehmen selbst und für die unmittelbaren Lieferanten – und in bestimmten Fällen werden sie auf die mittelbaren Lieferanten ausgeweitet.