Gastbeitrag Lieferkettengesetz: Auf S/4HANA warten heißt den Start verpassen
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Ab 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten nachweisen, dass ihre Zulieferer ihr Geschäft ethisch korrekt betreiben. Alleine mit einem Wechsel auf „SAP S/4HANA“ lässt sich dieses Risiko nicht in den Griff bekommen.

Einkäufer bekommen derzeit Druck von vielen Seiten. Sie sehen sich konfrontiert mit geopolitischen Risiken, steigenden Kosten, Digitalisierungsrückstand und den Anforderungen, die sich aus der wachsenden Nachfrage nach ESG-konformer Unternehmensführung (Environmental Social Governance) ergeben. Immer mehr Kunden erwarten von Herstellern und Lieferanten ein Verhalten, das Umweltbewusstsein und Wahrung der Menschenrechte berücksichtigt.
In das ESG-Umfeld gehört das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Damit will der Gesetzgeber ab 1. Januar 2023 sicherstellen, dass in Deutschland tätige Unternehmen weder gegen Umweltauflagen verstoßen noch ihre Mitarbeiter ausbeuten – auch nicht mittelbar, also über ihre jeweiligen Lieferanten. Die mit der Neuregelung verbundenen Risiken sind vielen Unternehmen noch gar nicht vollständig bewusst.
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