Ladesäulenverordnung Neue Ladesäulen müssen ab 2023 Kartenzahlung ermöglichen

Von Holger Holzer/SP-X

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E-Autofahrer können Strom an öffentlichen Säulen künftig auch per EC- oder Kreditkarte bezahlen. Bis es soweit ist, dauert es aber noch etwas.

Ladesäulen die ab Juli 2023 gebaut werden, müssen Kartenzahluing ermöglichen.
Ladesäulen die ab Juli 2023 gebaut werden, müssen Kartenzahluing ermöglichen.
(Bild: EnBW)

Die neue Ladesäulenverordnung soll E-Autofahrern das Leben leichter machen. Die Novellierung ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Zu den für Verbraucher wichtigsten Punkten zählt der verpflichtende Einbau eines Kartenlesegeräts für gängige EC- und Kreditkarten. Die Regelung soll das Bezahlen vereinfachen und Nutzungs-Hürden abbauen.

Aber: Sie gilt erst für ab dem 1. Juli 2023 neu errichteten Säulen. Darüber hinaus sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucher zu übermitteln.

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