Die EU-Kommission stellt am Mittwoch ihr Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele für 2030 vor. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mahnte realistische Vorgaben an.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat die EU-Kommission vor zu strengen Vorgaben für die Automobilindustrie gewarnt. Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Ich glaube, dass sich alle Automobil- und Lkw-Hersteller bewusst sind, dass es zu strengeren Vorgaben kommt. Aber sie müssen technisch machbar sein. Und wenn man halt alle halbe Jahre die Vorgaben verändert, dann wird es mit der Planungssicherheit auch schwierig.“
Die EU-Kommission stellt am Mittwoch ein Maßnahmenpaket vor, mit dem die Europäische Union ihr hochgeschraubtes Klimaziel für 2030 erreichen soll. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent sinken, zuvor hatte das Ziel bei 40 Prozent gelegen. Das Maßnahmenpaket wird deswegen „Fit for 55“ genannt.
„Im Straßenverkehr müssen wir für das Auslaufen des fossilen Verbrenners 2035 eine Kraftstoff-Alternative haben“, sagte Scheuer. „Bei Pkws bin ich dabei, dass elektrische Antriebe der Schwerpunkt sind.“ Bei Lastwagen aber müsse man mehr auf Wasserstoff setzen. „Wir importieren Erdöl, also werden wir künftig auch einen großen Teil Wasserstoff importieren können.“
(ID:47504622)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.