ID 3 vs Golf DieselStromer siegt bei Vergleich trotz Mehrverbrauch im Winter
Quelle:
sp-x
Im Winter steigt der Strombedarf bei E-Autos stark an. In einem Test fuhr der Stromer über das gesamte Jahr betrachtet dennoch deutlich effizienter und günstiger als ein vergleichbarer Diesel.
Der ID 3 (li.) verbraucht im Winter deutlich mehr als im Sommer. Im Vergleich zu einem Golf mit Dieselmotor bleibt er insgesamt dennoch effizienter
(Bild: Volkswagen)
Die kalten Temperaturen im Winter wirken sich deutlich negativ auf die Reichweite von E-Autos aus. Dies verdeutlicht ein Langzeittest der Hochschule Wismar, bei dem über ein Jahr die Verbrauchswerte eines VW ID 3 ermittelt wurden. In den Monaten Dezember bis Februar lag demnach der Verbrauch um fast ein Drittel höher als im Sommer.
Bei einem parallel getesteten VW Golf mit Dieselantrieb fiel der jahreszeitliche Verbrauchseffekt hingegen marginal aus. Dennoch wurde der ID 3 als Testsieger gekürt, wie die Zeitschrift Auto Straßenverkehr berichtet.
Im Versuchszeitraum wurde der ID 3 insgesamt 30.600 Kilometer gefahren, bei denen ein Durchschnittsverbrauch von 14,4 kWh pro 100 Kilometer ermittelt wurde. Während es von Juni bis August durchschnittlich 13,3 kWh waren, stieg der Verbrauch im Winter auf 17,0 kWh. Der durch niedrigere Außentemperaturen bedingte Mehrverbrauch beträgt demnach 28 Prozent. Mit der 64 kWh großen Batterie schwankte die Reichweite zwischen 310 und 400 Kilometer.
Beim Vergleichs-Diesel, der fast 32.000 Kilometer gefahren wurde, hat die Hochschule im Schnitt einen Verbrauch von umgerechnet 50,7 kWh ermittelt. Im Sommer waren es 49,7, im Winter 52,2 kWh. Die Reichweite variiert damit zwischen 1.020 bis 1.080 Kilometer.
Trotz eines vernachlässigbaren jahreszeitlichen Effekts beim Diesel sieht der Testreihenleiter, Elektrotechnik-Professor Ansgar Wego, den ID 3 aus energetischer Sicht als klaren Sieger. Demnach hat der Golf im Vergleich zum ID 3 einen um 3,5-fach höheren Energiebedarf, was über den Testzeitraum für rund 830 Euro Mehrkosten gesorgt hat.
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Stand vom 15.04.2021
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