In Zeiten von Corona hat das Thema Homeoffice einen neuen Stellenwert. Damit verbunden sind allerdings nicht nur Rechte, sondern auch klare Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Einen Überblick gibt Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Christoph Abeln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Regeln des Homeoffice sind aktuell eines der Top-Themen in der Branche.
(Bild: Foto: Steffen Jänicke/ Abeln)
Um eine schnelle Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern haben immer mehr Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt, wenngleich in deutschen Unternehmen noch immer eine ausgeprägte Präsenzkultur herrscht.
Die Arbeitswelt wird dynamischer. Flexible Arbeitszeiten, Familie und Beruf unter einem Dach – in der Theorie wurde die moderne Arbeitswelt oder auch „Arbeit 4.0“ schon vor Corona gerne beschworen. Doch habe ich einen Anspruch oder gar eine Verpflichtung auf Anweisung ins Home-Office zu gehen? Bedeutet Flexibilität im Home-Office die Abkehr von den klassischen Arbeitszeiten, Füße auf dem Tisch und Freizeit?
Klare Antwort: Nein!
Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice
Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie es zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland aktuell (noch) nicht. Die Entscheidung, ob das Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist, liegt – sofern vertraglich nicht vereinbart – beim Arbeitgeber. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat jedoch in der aktuellen Phase seine ursprünglichen Pläne für ein Recht auf Homeoffice wieder aufgegriffen. Im Herbst 2020 will er einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Man darf entweder komplett auf Homeoffice umsteigen oder auch nur für ein oder zwei Tage die Woche“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erst jüngst.
Umgekehrt, darf der Arbeitgeber nicht einseitig festlegen, ob und wann Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, ihn also ins Homeoffice versetzen. Zwar kann der Arbeitgeber aufgrund seines einseitigen Weisungsrechts den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Diese führe jedoch nicht soweit den Mitarbeiter zum Home-Office gegen seinen Willen zu verpflichten.
Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung
Im Homeoffice angekommen, sollte man die zusätzliche Ablenkungsmöglichkeiten, die im Büro nicht gegeben sind, wie Hausarbeit, Kinder, Familie, Freunde, nicht unterschätzen. Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleitung besteht hier auch weiterhin. Der Arbeitnehmer sollte daher klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit setzen. Auch Familienmitgliedern im Haushalt müsse klar sein, dass Anwesenheit nicht bedeutet, dass man während der Arbeitszeit verfügbar ist.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag. Zeigen sich im Rahmen der Home-Office-Tätigkeit Leistungsdefizite oder verstößt der Mitarbeiter gegen arbeitsvertragliche Pflichten, kann es auch im Homeoffice zu arbeitsgerichtlichen Konsequenzen kommen: wie Abmahnung und im Wiederholungsfall zu einer verhaltensbedingten Kündigung.
Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer nicht außerhalb der Arbeitszeiten im Homeoffice erreichbar sein muss. Selbstverständlich gilt im Homeoffice auch das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer müssen daher auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Auch sind die regulären Feiertage am Homeoffice-Arbeitsort bindend.
Datenschutzvorkehrungen vonseiten des Arbeitgebers
Um auch den Datenschutz im Homeoffice zu gewährleisten, sollte von der Nutzung privater Rechner abgesehen werden. Hier ist es aber Aufgabe des Arbeitgebers, bei der Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes für die geeigneten Datenschutzvorkehrungen zu sorgen und zu überwachen.
Übrigens, auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift bei Home-Office-Tätigkeiten. Denn maßgeblich für den Schutz ist nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Leider ist die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit gerade im Homeoffice nicht immer ganz einfach.
Home-Office ist nicht für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen gut geeignet und hält neben den vielen Vorteilen auch einige Nachteile, aber auch Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereit, die jedoch die Vorteile in vielen Fällen überwiegen können.
Stand: 08.12.2025
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Über den Autor
Christoph Abeln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat die Kanzlei Abeln gegründet. Die Kanzlei berät und vertritt leitende Angestellte, Führungskräfte sowie Geschäftsführer und Vorstände in eigener Sache. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und unterhält Büros in Berlin, Frankfurt/Mai, München und Düsseldorf.
Aktuelle Top-Themen sind laut Abeln Kündigungsschutz, Kurzarbeitergeld, Verzicht/Kürzung Bonifikation und Entgeltbestandteile sowie Statusfragen leitender Angestellter.