Produktionsstopps, Lieferunterbrechungen, entfallene Aufträge: Was bedeutet die Corona-Pandemie rechtlich für die Automobilunternehmen? Wir haben nachgefragt bei Daniel Wuhrmann, Anwalt und Produkthaftungsexperte.
Daniel Wuhrmann ist Equity Partner und Teamleader Automotive bei Reuschlaw Legal Consultants.
Ja, können sie. Zwar ist stets die vertragliche Gestaltung im Einzelfall zu prüfen, aber in der Regel sind die Bezugsverträge in der Automobilindustrie als „Kapazitätsvereinbarungen“ aufgesetzt. Das heißt: Der Abnehmer lässt sich die Lieferfähigkeit des Lieferanten zusichern, prognostiziert unverbindliche Planzahlen und platziert über den Zeitverlauf hinweg mittels unterschiedlicher Mechanismen stets nur für wenige Wochen oder Monate verbindliche Abrufe. Wenn keine Abnahmepflicht besteht, kann er diesbezüglich ohne Konsequenzen seine Produktion drosseln, aber weiterhin auf die jederzeitige Lieferbereitschaft seines Vertragspartners pochen.
Bei „höherer Gewalt“ wie sie diese Pandemie darstellen dürfte, sind Schadenersatzforderungen aber häufig ausgeschlossen?
Ich wäre vorsichtig damit, die Pandemie und deren Folgen mit den Lieferabbrüchen oder Werksschließungen gleichzusetzen. Zur Erläuterung: Die „höhere Gewalt“ ist ein Begriff aus der Vertragswelt und aus den Rechtsordnungen – die deutsche ausgenommen – und weder im einen noch im anderen Bereich stets deckungsgleich. Ob ein solcher Fall vorliegt und welche Folgen er hat, muss individuell geprüft werden. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt diesen Begriff zum Beispiel nicht, dort muss man mit der „Unmöglichkeit“ oder dem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ arbeiten.
Ein kleinster gemeinsamer Nenner wohnt aber all diesen Regelungen inne: Ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis die Ursache für die aktuelle Situation, sollen Leistungspflichten und in Folge auch Schadensersatzansprüche entfallen. Wenn nun aber Unternehmen zum Eigenschutz und freiwillig die eigene Produktion unterbrechen und deswegen ihren Pflichten nicht nachkommen, sind Zweifel an der „höheren Gewalt“ und somit an dem Entfall von Ersatzverpflichtungen angebracht. Das ist aber ein Thema für die Zeit nach der Krise.
Letztendlich sitzen die Unternehmen in einem Boot.
Wie ist Ihr Eindruck aus der Praxis: Gehen die Unternehmen aufeinander zu und unterstützen sich? Schließlich sind beide voneinander abhängig.
Derzeit sieht man zwar, dass sich die Unternehmen nach allen Kräften bemühen, die Situation bestmöglich zu meistern – auch miteinander. Wenngleich aus meiner Sicht der Antrieb und der Inhalt dieser Bemühungen aber meist dem Eigenschutz dienen und weniger von dem Gedanken getragen werden, dass man letztlich miteinander in einem Boot sitzt.
In der aktuellen Krise können viele Unternehmen nicht richtig reagieren. Was passiert hier bei eventuellen Schadenersatzforderungen? Sind Unternehmen bei einer Krise dieses Ausmaßes über die vertraglichen Regelungen hinaus geschützt?
Die Verträge sind stets in Zusammenhang mit den anwendbaren gesetzlichen Regelungen zu sehen. Sich auf die Verträge zu verlassen ist ein erster Schritt, aber er lässt eben die Möglichkeiten der gesetzlichen Regelungen außer Acht. Auch wenn das in dieser Industrie eher unüblich ist, so sollte man daran denken, wenn es um‘s Aufräumen geht. Neben den Verbindungen zum Kunden und zum Lieferanten gibt es derzeit einige Bereiche, die man zusätzlich im Auge haben sollte. So sollte man etwa die Versicherungslage prüfen. Nicht nur, was den eigenen Betriebsausfall angeht, sondern auch die Kreditversicherungen. Wir werden zeitnah die ersten Insolvenzen sehen. Insofern ist es auch ratsam, die (Ab-)Sicherungen eigener Werkzeuge, Betriebsmittel und Waren zu prüfen, die sich bei Geschäftspartnern befinden.
Was raten Sie Unternehmen, um diese ungewisse Zeit „rechtlich sicher“ zu überstehen?
Das, was ich auch außerhalb von Krisen rate: Prüft Eure rechtliche Situation im Einzelnen, erfüllt Eure Pflichten so gut es – mit zumutbarem Aufwand – geht, dokumentiert Eure Bemühungen, sprecht mit Kunden und Lieferanten offen und erinnert auch diese an deren Teile der Lieferbeziehungen. Dies alles auch stets mit dem Fokus auf die Zeit danach. Man kann derzeit viel falsch machen und das Schlimmste wäre, den Kopf in den Sand zu stecken, alles um einen herum zu akzeptieren und darauf zu warten, dass es einen schon nicht zu heftig treffen wird. Mir ist klar, dass derzeit viele im Notfallmodus sind und unzählige Feuer zu löschen haben. Aber es war schon zu anderen Krisenzeiten so: Wer ruhig und mit einem durchdachten Plan marschiert ist, hat die Belastung in der Regel gut überlebt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.