Abgasregeln Öko-Quote für Autoflotte von Bund und Ländern

Von sp-x

Mehr als jeder dritte Neuwagen der öffentlichen Hand muss künftig ein E-Auto sein. Und auch die Lkw- und Busflotten von Bund und Ländern sollen sauberer werden.

Ab sofort müssen 38,5 Prozent aller neu angeschafften öffentlichen Pkw weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Ab sofort müssen 38,5 Prozent aller neu angeschafften öffentlichen Pkw weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Bund und Länder müssen beim Autokauf ab sofort stärker auf die Umwelt achten. Für neu angeschaffte Fahrzeuge gilt nun eine Öko-Quote, die einen steigenden Anteil „sauberer“ Modelle vorschreibt.

Demnach müssen 38,5 Prozent aller öffentlichen Pkw weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zudem ist der erlaubte Schadstoffausstoß auf 80 Prozent der geltenden Grenzwerte beschränkt. Anfang 2026 wird die Regelung verschärft, dann müssen 38,5 Prozent der Neuanschaffungen komplett emissionsfrei sein, wodurch faktisch nur noch reine Elektro-Mobile erlaubt sind.

Nutzfahrzeuge: Auch Gas und Bio-Kraftstoff erlaubt

Bei Lkw und Bussen gelten abweichende Definitionen. Dort gelten Fahrzeuge als sauber, die entweder elektrisch, mit Erd- und Autogas oder durch reine Bio-Kraftstoffe angetrieben werden. Bei Lkw sollen bis zum Ende 2025 zehn Prozent und dann bis Ende 15 Prozent der neuen Fahrzeuge diese Anforderungen erfüllen. Für Busse sind für Ende 2025 Anteile von 45 Prozent und bis zum Ende 2030 von 65 Prozent vorgegeben.

Ausnahmen gibt es unter anderem für militärische, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Schneepflüge, Kehrmaschinen sowie Reisebusse sind von der Regelung ausgenommen.

Hintergrund des nun in Kraft getretenen Gesetzes ist eine EU-Richtlinie. Sie musste bis August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

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