Die Bundesregierung hat dem Entwurf eines neuen Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Behörden vor Ort erhalten damit mehr Befugnisse, etwa beim Anordnen von Tempo 30.
Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz würden Behörden mehr Befugnisse erhalten – zum Beispiel beim Anordnen von Tempo 30.
(Bild: Thomas Günnel/Vogel Communications Group)
Die Bundesregierung hat am 21. Juni den Entwurf eines neuen Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Vorgelegt hatte ihn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BDMV. Es soll Behörden vor Ort teils neue Befugnisse einräumen. Sie könnten etwa Sonderfahrspuren anordnen, zum Beispiel für Fahrzeuge die elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, oder mit mehreren Personen besetzt sind. Außerdem sollen Behörden vor Ort flexibler über Bewohnerparkplätze entscheiden dürfen. Bisher musste dafür „im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden“. Künftig reichen prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung.
Zudem soll das Anordnen von Tempo-30-Regeln erleichtert werden: an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken. Laut des Straßenverkehrsgesetzes müssen Behörden dabei „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs weiterhin stets berücksichtigen“.
StVG soll noch in diesem Jahr beschlossen werden
Außerdem wurde „der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Kenntnis genommen“, teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, beide Gesetze anzupassen: mit Blick auf einen flüssigen, sicheren Verkehr – und um Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes schafft einen Rechtsrahmen, um Behörden in der StVO neue Befugnisse einzuräumen.
Bundestag und Bundesrat müssen das StVG noch beschließen. Einen entsprechenden StVO-Entwurf hat das BMDV erarbeitet. Er wird nun mit den Ländern abgestimmt. Der Entwurf soll vom Bundesrat noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
(ID:49572957)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.