Entwicklungsdienstleister Nanogate beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Autor Jens Scheiner

Der Entwicklungsdienstleister Nanogate hat Insolvenz angemeldet. Nun bleibt den Sanierungsexperten drei Monate Zeit, um eine tragfähiges Restrukturierungskonzept zu erarbeiten.

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Der Entwicklungsdienstleister Nanogate hat Insolvenz angemeldet.
Der Entwicklungsdienstleister Nanogate hat Insolvenz angemeldet.
(Bild: Nanogate)

Nachdem die Verhandlungen der betreffenden Banken über ein neues Finanzierungskonzept gescheitert waren, droht dem Entwicklungsdienstleister Nanogate nun die Zahlungsunfähigkeit. Aus diesem Grund hat das Unternehmen umgehend die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Ziel ist es Nanogate im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.

Betroffen von der Insolvenz ist die Muttergesellschaft Nanogate SE sowie die Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate Kierspe GmbH, Nanogate NRW GmbH, Nanogate PD Systems GmbH und Nanogate Neunkirchen GmbH. Die übrigen deutschen Standorte in Schwäbisch Gmünd und in Böblingen sowie die internationalen Tochtergesellschaften in der Slowakei, den Niederlanden und in den USA sind davon nicht betroffen.

Löhne und Gehälter vorerst gesichert

Das verhandelte Finanzierungskonzept umfasste Nanogate zufolge im Wesentlichen eine deutliche zeitliche Verschiebung von Tilgungszahlungen für bestehende Bankdarlehen. Durch die nicht erreichte Einigung sei eine entscheidende Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der Gruppe und die Sicherung des Fortbestands nicht gegeben, hieß es von Unternehmensseite. Die ohne die Verschiebung zu leistenden Tilgungszahlungen und die entstehenden außerordentlichen Kündigungsrechte aus Kredit- und Schuldscheindarlehensverträgen würden demnach zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund erarbeitet nun das Management in den nächsten drei Monaten gemeinsam mit dem Sanierungsexperten Matthias Bayer und Rechtsanwalt Franz Abel (beide Kanzlei Abel und Kollegen) die Restrukturierungsmaßnahmen. Beide verfügen über langjährige Erfahrung insbesondere im Rahmen von Schutzschirmverfahren. In der Eigenverwaltung bleiben der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführungen voll handlungsfähig. Die Löhne und Gehälter der rund 1.800 Beschäftigten sind zunächst über das lnsolvenzgeld bis Ende August 2020 gesichert.

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