KlimawandelEU-Staaten beschließen Verbot für Benziner und Diesel ab 2035
Aktualisiert am 28.03.2023
Von
Thomas Günnel
Lesedauer: 2 min
Ab dem Jahr 2035 dürfen keine Neuwagen mehr verkauft werden, die Benzin oder Diesel verbrennen. Darauf haben sich die EU-Länder am 28. März abschließend geeinigt. Autos die synthetische Kraftstoffe verbrauchen sind davon ausgenommen.
Ab dem Jahr 2035 dürfen nur noch Neuwagen mit Verbrennungsmotor verkauft werden, wenn sie mit synthetischen Kraftstoffen fahren.
(Bild: Porsche)
Ab dem Jahr 2035 dürfen Neuwagen mit Verbrennungsmotoren nur dann verkauft werden, wenn sie ausschließlich synthetische Kraftstoffe verbrennen; Benzin und Diesel sind dann nicht mehr erlaubt. Darauf haben sich heute (28. März) die EU-Staaten geeinigt. Am vergangenen Freitag (24. März) hatten sich die EU-Kommission und das Bundesverkehrsministerium auf den Kompromiss zu den E-Fuels geeinigt. Demnach dürfen Neuwagen mit Verbrennungsmotoren auch nach dem Jahr 2035 zugelassen werden: wenn sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe tanken.
Laut des Ministeriums um Volker Wissing wurden „konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert. Dazu zählt eine neue Fahrzeugkategorie „e-fuels-only“, die anschließend in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden soll.“ Bis zum Herbst 2024 soll der Prozess laut des Ministeriums abgeschlossen sein.
E-Fuels seit Oktober Bestandteil des Abkommens
Das Europaparlament und die EU-Staaten hatten sich im Oktober 2022 darauf geeinigt, dass in der EU ab dem Jahr 2035 ausschließlich emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen. Anfang März sollten die EU-Staaten dies bestätigen. Deutschland verhinderte das: mit dem Verweis auf CO2-freie, synthetische Kraftstoffe.
Seitdem hatten das Bundesverkehrsministerium und die EU-Kommission über einen Kompromiss verhandelt. Neben Deutschland waren auch andere Länder mit den Plänen unzufrieden: Bulgarien, Italien, Polen und die Tschechische Republik. Laut der Nachrichtenagentur Reuters stimmte Polen gegen das Gesetz. Bulgarien, Italien und Rumänien enthielten sich. Italien hatte zuvor auch eine Ausnahme für Fahrzeuge gefordert, die mit Biokraftstoffen betankt werden.
Den Zusatz zu E-Fuels hatte Deutschland bereits im Oktober in das Abkommen verhandelt, schreibt die Nachrichtenagentur dpa. Demnach sollte die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie nach dem Jahr 2035 Fahrzeuge zugelassen werden können, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden. Die EU-Kommission las den Absatz aber offenbar so, dass damit Sonderfahrzeuge gemeint sind, etwa Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeuge. Das Bundesverkehrsministerium meint damit aber alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
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Stand vom 15.04.2021
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