Abgasnachbehandlung VW: Hardware-Nachrüstung „nicht zu verantworten“

Autor / Redakteur: Christoph Seyerlein / Thomas Günnel |

Für die Ablehnung von Verkehrsminister Scheuers Nachrüst-Richtlinie hatte es teils scharfe Kritik für Volkswagen gehagelt. Im Gespräch mit unserem Schwestermagazin »kfz-betrieb« bezog der Hersteller nun Stellung und untermauerte seine Sichtweise.

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Volkswagen will keine eigene Nachrüstlösung für die Abgasreinigung älterer Dieselfahrzeuge anbieten, sie sei „haftungsrechtlich nicht zu verantworten“.
Volkswagen will keine eigene Nachrüstlösung für die Abgasreinigung älterer Dieselfahrzeuge anbieten, sie sei „haftungsrechtlich nicht zu verantworten“.
(Bild: Twintec Baumot)

Die technischen Vorgaben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die prompt darauf folgende Warnung davor von VW hat der Diskussion um Hardware-Nachrüstungen an älteren Dieseln neuen Zündstoff verliehen. Zuletzt gipfelte das Hin und Her in scharfer Kritik am Wolfsburger Autohersteller, ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz hatte die VW-Sichtweise am Mittwoch (2. Januar) sogar als „erbärmlich“ bezeichnet.

Am Donnerstag bezog ein Volkswagen-Sprecher zu jenen Vorwürfen im Gespräch mit »kfz-betrieb« Stellung und untermauerte dabei die eigene Position. „Volkswagen hätte aufgrund des eigenen Fahrzeugbestands selbst Interesse an einer Lösung mit dauerhafter Funktionssicherheit, die es aus technischen Gründen aber nicht geben kann“, sagte er. Kunden, die dennoch eine Hardware-Nachrüstung an ihrem Fahrzeug wünschen, will VW nach wie vor finanziell unterstützen.

Vorwurf der Angstmache

Im Gespräch ging der Sprecher beispielsweise auf die Vorwürfe Koblitz' ein, wonach Nachrüstung mit Katalysatoren gang und gäbe seien und VW entsprechende Technik in den USA sogar serienmäßig anbiete, den Verbrauchern hierzulande aber davor Angst mache. „Im Gegensatz zu früheren Nachrüstungen von Bestandsfahrzeugen zum Erreichen besserer Abgaswerte handelt es sich bei den diskutierten Hardware-Nachrüstungen mit SCR-Katalysatoren um sehr komplexe Umbauten, für die bei vielen Fahrzeugen von Volkswagen der Bauraum fehlt“, so der Sprecher. Auch das USA-Argument greife nicht, da die Fahrzeuge für jenen Markt anders beschaffen seien als hierzulande. Beispielsweise haben die Modelle dort teilweise andere Einspritzanlagen und größere Bauräume.

Der Sprecher wies zudem auf Risiken hin, die eine Nachrüstung aus Sicht des Herstellers für betroffene Autofahrer mit sich bringen würde. Diese reichten nach VW-Erkenntnissen „von Bauteilausfällen, Leistungsreduzierung und Mehrverbrauch, Defekten im Bordnetz sowie bei elektrischen Komponenten bzw. OBD-Fehlerspeichereinträgen, über die Emission von Gefahrstoffen im Innenraum bei Crash und Probleme bei der Karosserie-Dichtheit bis zu Klappern/Scheuern nachgerüsteter Leitungen“, teilte er mit. Auch die dauerhafte Funktionssicherheit könne man nicht garantieren, beispielsweise drohten bei einer Adblue-Überdosierung zusätzliche Emissionen (z.B. Ammoniak-Bildung).

Hersteller müssen Fünf-Jahres-Garantie geben

Ebenfalls kritisch beurteilte Volkswagen die Regelung zur Haftung in Scheuers Plänen. „Die aktuell vorgestellten rechtlichen Anforderungen und die bestehende Gesetzeslage bedeuten im Klartext eine Fünf-Jahres-Garantie für die Funktionssicherheit von mit SCR-Katalysatoren umgebauten Dieselfahrzeugen, deren Motorentechnik nie für diesen Einsatz vorgesehen war“, betonte der Sprecher. Für alte Fahrzeuge mit hoher sechsstelliger Laufleistung könne man eine solche Garantie definitiv nicht geben.

Bleibt die Frage, warum Volkswagen kein eigenes Nachrüstsystem entwickelt oder sich zumindest an der Entwicklung beteiligt und damit „klar Schiff“ macht. Auch dazu bezog der Sprecher Stellung: „Durch die Produktbeobachtungspflicht für alle unsere Fahrzeuge entstünde für Hardware-Nachrüstungen, die durch ein Mitwirken von Volkswagen zustande gekommen sind, automatisch eine Prüfpflicht. Wir müssten also fortan Risiken für Systeme absichern, die wir gar nicht entwickelt haben.“ Darauf will sich der Hersteller nicht einlassen. Und so unterstrich der Sprecher gegenüber »kfz-betrieb«: „Eine Beteiligung von Volkswagen an einer Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge schließen wir deshalb aus, sie wäre auch haftungsrechtlich nicht zu verantworten.“

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