Kaum jemand fährt gerne durch Parkhäuser und sucht nach leeren Parkbuchten. In naher Zukunft kann das Auto diese lästige Aufgabe womöglich selbst übernehmen.
Das Auto wird per Smartphone gerufen.
(Bild: Bosch)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) macht den Weg für das automatisierten Fahren in Parkhäusern frei. Die Behörde hat nun einen Anforderungskatalog vorgelegt, in dem geregelt ist, welche Voraussetzungen Systeme zum sogenannten „Automated Valet Parking“ für eine Zulassung in Deutschland erfüllen müssen.
Unter anderem ist beim fahrerlosen Fahren in speziellen Parkhäusern eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vorgeschrieben, die Fahrzeuge müssen gefahrlos deaktivierbar sein und sich selbstständig gegen das Wegrollen an der Rampe oder in der Parklücke sichern.
Der nun vorgelegte „Anforderungskatalog für die nachträglich aktivierbare automatisierte/autonome Fahrfunktion“ ist nach Angaben der Behörde der weltweit erste seiner Art. Autohersteller können auf seiner Basis die technische Freischaltung automatisierter Parkdienste beantragen, die sie in ihre Pkw einbauen. Die Autos dürfen sich dann in speziell ausgerüsteten Anlagen ohne Fahrer zur Parklücke und zurück bewegen, sodass der Fahrer selbst nichts mehr mit dem Parkvorgang zu tun hat.
Bislang ist das „Automated Valet Parking“ nur in Testprojekten möglich; Bosch etwa betreibt am Stuttgarter Flughafen-Parkhaus P6 einen entsprechenden Pilotversuch. Neben dem Komfort für den Fahrer, der sich das Suchen einer Parkbucht spart, hat das automatisierte Parken weitere Vorteile. So sollen Parkhausbetreiber rund 20 Prozent mehr Fahrzeuge auf der gleichen Fläche unterbringen können, da sie enger nebeneinander geparkt werden können.
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Stand vom 15.04.2021
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