Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos wächst. Roaming-Gebühren belasten aber die Preise an vielen öffentlichen Ladepunkten. Die Kunden weichen entsprechend auf Anbieter mit großen eigenen Ladenetzen aus.
Das Laden bei unterschiedlichen Anbietern kann ohne Vertrag teuer werden.
(Bild: Endre Dulic)
Hohe Roaming-Gebühren für das Nutzen anderer Anbieter verteuert das Laden von Elektroautos. Wer einen Ladevertrag hat und unterwegs bei anderen Anbietern laden will, muss oft mehr bezahlen. Ursache sind Roaminggebühren. Ladenetzbetreiber erheben diese, sobald ein Kunde einen Vertrag nutzt, der nicht zu ihrem eigenen Netz gehört. Das Marktforschungsunternehmen Uscale hat Nutzer dazu befragt. Das Ergebnis: Kunden reagieren auf den Preisanstieg und wechseln ihre Anbieter.
Die Befragung ergab, dass Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen durchschnittlich 3,5 Ladekarten, -Apps oder Verträge für das öffentliche Laden nutzen. Die Zahl war in den vergangenen Jahren mit Ausnahme im ersten Jahr des Ukraine-Krieges gesunken. Jetzt steigt sie wieder. Wer zu niedrigen Preisen im gesamten öffentlichen Ladenetz laden will, muss Verträge mit mehreren Anbietern abschließen, teilt Uscale mit.
Großes eigenes Ladenetz vorteilhaft
Demnach entschieden sich Nutzer früher für Anbieter, die Zugang zu mehreren 100.000 Ladepunkten in Europa zum Einheitspreis ermöglichten. Jetzt wählen sie häufiger Anbieter mit einem möglichst großen eigenen Ladenetz. Das finden sie bei den sogenannten Charge Point Operatoren. Dazu gehören das Netz von EnBW mit 21 Prozent Marktanteil, Aral Pulse mit zehn Prozent oder Ionity mit neun Prozent. Das Supercharger-Netz von Tesla hat bei Fahrern der Modelle einen Marktanteil von 76 Prozent. Bei Fahrerinnen und Fahrern anderer Marken sind es fünf Prozent.
Lade-Service-Anbieter, die sogenannten E-Mobility Service Provider, haben zwar Zugang zum Ladenetz, aber keine eigene Infrastruktur. Sie geraten durch die Roaminggebühren, die bei ihrer Nutzung mit jedem Laden verbunden sind, unter Druck. Dazu gehören neben reinen Roaminganbietern wie Chargemap oder Plugsurfing fast alle Automobilhersteller. Deren Marktanteil am Lademarkt ist im letzten Jahr deutlich gesunken. Eine Ausnahme ist Tesla mit dem eigenen Supercharger-Netzwerk. „Autohersteller und Importeure müssen sich also fragen, ob das Ladegeschäft für sie langfristig wirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist“, kommentieren die Autoren der Umfrage.
Die zweite Ursache für den Schwenk der Nutzer hin zu Ladepunkt-Anbietern liegt in Kooperationen. Aral Pulse etwa hat die Hälfte seiner Kunden durch eine Kooperation mit dem ADAC gewonnen. Autohersteller nutzen ebenfalls zunehmend Kooperationen mit großen Anbietern, statt eigene Ladedienste zu entwickeln: zum Beispiel Hyundai mit Aral und BYD mit Shell. Der dritte Grund für die Verschiebung unter den Lade-Service-Anbietern liegt in neuen Nutzergruppen, die jetzt auf ein E-Auto umsteigen. Während Nutzer der ersten Generation mehrere, auch kleine Anbieter mit spezifischen Vorteilen nutzen, neigt die nächste Generation laut der Umfrage häufiger zur Wahl bekannter Anbieter mit großem Versorgungsnetz.
Lademarkt ist nicht reguliert
Anders als beim Mobilfunk ist das Roaming im Lademarkt nicht reguliert. Die Preisdifferenzen haben laut Uscale inzwischen politische Petitionen hervorgerufen. Diese beklagen, dass die Ladesäulenverordnung und die AFIR-Regulierung der EU allein keinen ausreichenden Kundenschutz bieten. „Afir“ steht für „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“. Kritiker erkennen in den aktuellen Entwicklungen einen neuen Ladedschungel, der auch die Etablierung der Elektromobilität in Deutschland behindert.
Wie wurde die Umfrage durchgeführt?
Für die Studie „eMSP/CPO Charging Services-Studie“ befragte Uscale im September 2024 insgesamt 2.688 Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos, die das öffentliche Ladenetz in Deutschland nutzen. Die Studie beschreibt den deutschen Lademarkt und die Hintergründe für das Ladeverhalten und die Ladeentscheidungen von Elektrofahrzeugnutzern in Deutschland. Die Studie wurde zum sechsten Mal durchgeführt.
Stand: 08.12.2025
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