Nutzfahrzeuge Länge von Lastkraftwagen in der Diskussion

Autor / Redakteur: ampnet/Hans-Robert Richarz / Thomas Günnel |

„Länge läuft“, wussten schon die alten Seeleute. Warum das so ist, lässt sich mit komplizierter Mathematik beweisen, spielt aber heute aufgrund geänderter Konstruktionen keine Rolle mehr. Auf Land hingegen nimmt die Diskussion beim Güterverkehr um die Bedeutung der Länge zu.

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Bis zum Ende des Jahrzehnts will die EU-Kommission neue Vorschriften zu den Lkw-Maßen einführen, wobei besonders Länge und Gewicht ins Blickfeld geraten sind. Auslöser dafür war der Treibstoffverbrauch und damit der CO2-Ausstoß.
Bis zum Ende des Jahrzehnts will die EU-Kommission neue Vorschriften zu den Lkw-Maßen einführen, wobei besonders Länge und Gewicht ins Blickfeld geraten sind. Auslöser dafür war der Treibstoffverbrauch und damit der CO2-Ausstoß.
(Foto: Daimler)

Bis zum Ende des Jahrzehnts will die EU-Kommission neue Vorschriften zu den Lkw-Maßen einführen, wobei besonders Länge und Gewicht ins Blickfeld geraten sind. Speditionen könnten viel Geld sparen. Wie schwer, lang, breit und hoch Lastwagen samt Anhänger auf europäischen Straßen sein dürfen, regelt seit Juli 1996 bis ins Detail die Richtlinie 96/53/EG des Europäischen Rates, die im Februar 2002 von der EU-Kommission in einigen Bereichen geändert wurde. Danach darf ein Lastzug höchstens 40 Tonnen auf die Straße bringen, nur eine dreiachsige Zugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, die im kombinierten Verkehr einen genormten Container von 40 Fuß bewegt, darf es auf 44 Tonnen bringen.

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Innerstaatliche Freiheiten

In Bezug auf die Länge ist zurzeit bei 18,75 Metern Schluss, die Breite darf in keinem Fall 2,55 Meter überschreiten, die maximale Höhe ist auf vier Meter begrenzt. Hält ein Lastzug diese Maße ein, darf er auf allen Straßen innerhalb der EU auch über Grenzen hinweg fahren. Was aber die einzelnen Mitgliedsländer der EU innerhalb ihres Staatsgebiets erlauben und was nicht, stört die EU-Kommission weniger. In der gleichen Richtlinie gestattete sie ihnen deshalb, auch längere und schwerere Nutzfahrzeuge beziehungsweise deren Kombinationen im innerstaatlichen, nicht aber im grenzüberschreitenden Verkehr einzusetzen. So gibt es beispielsweise bereits seit 1970 in Finnland und Schweden die Fahrzeuggattung Euro Combi, deren Gewicht bis zu 60 Tonnen beträgt.

Erprobung mit Lang-Lkw

Andere Länder – so auch Deutschland – führen seit einigen Jahren Erprobungsphasen durch. Hier zu Lande läuft zurzeit auf einem genau definierten Streckennetz ein Großversuch, den die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wissenschaftlich begleitet und der 2016 beendet sein wird. Von Beginn an beteiligten sich 21 Speditionsunternehmen mit bis zu 37 Lang-Lkw. Im Laufe der Zeit gesellten sich weitere dazu. Während des ersten Jahres gab es 13.500 Transportvorgänge mit 2,53 Millionen Kilometern Fahrleistung und einem Frachtvolumen von 144.000 Tonnen bei einer Fahrzeit von 37.000 Stunden. In der Regel waren leichte, aber voluminöse Güter zu transportieren wie etwa Kleidung, Lebensmittel oder Verpackungsmaterial. Erste Ergebnisse der Untersuchung will die BAST in diesem Frühjahr dem Bundesverkehrsminister präsentieren, doch ein Resultat steht schon jetzt fest: Die Kritik, Lang-Lastzüge würden der Bahn Konkurrenz machen, trifft nicht zu. „Im Rahmen der Erhebung zum Praxiseinsatz des Lang-Lkw wurde festgestellt“, so heißt es bei der BAST, „dass kein am Feldversuch teilnehmendes Unternehmen den Lang-Lkw als Ersatz für Schienengütertransporte eingesetzt hat. Die Lang-Lkw kamen ausschließlich bei solchen Transporten zum Einsatz, die bisher mit konventionellen Lkw durchgeführt wurden.“

Zulassung ist Sache der Staaten

Schon im Juni 2012 stellte Siim Kallas, der Vize-Präsident der EU-Kommission und Kommissar für Transport, Richtlinien für die Bedingungen vor, unter denen längere Lastzüge Ländergrenzen überqueren dürfen. Die Kommission betonte aber, dass die Zulassung längerer Fahrzeuge in der nationalen Verantwortung der Mitgliedsstaaten liege. Mit anderen Worten: Kein Mitgliedsstaat wird dazu gezwungen, längere Lkw auf seinen Straßen zu genehmigen. Sollten solche längeren Lkw jedoch in benachbarten Staaten zugelassen sein, sollte möglichst der grenzüberschreitende Transport zwischen diesen Nationen genehmigt werden. Dies war allerdings schon bisher gängige Praxis, zum Beispiel bei Fahrten zwischen den Niederlanden und Deutschland.

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