UN-WirtschaftskommissionRegelung für die Mindesthaltbarkeit für E-Auto-Akkus
Von
sp-x
Sinkt die Kapazität der Traktionsbatterie zu stark , kann das einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Ein Entwurf der UN-Wirtschaftskommission für künftige Garantieverpflichtungen soll diese Angst nehmen.
Die meist im Fahrzeugboden untergebrachtet Batterie ist das Herzstück von E-Autos. In Zukunft soll diese eine Mindesthaltbarkeit gewährleisten.
(Bild: Ford)
In Zukunft sollen Hersteller von Elektroautos dazu verpflichtet werden, eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien zu gewährleisten. Auf einen vorläufig noch unverbindlichen Entwurf für eine solche Regelung haben sich die Mitglieder des „Weltforums für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften“ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) geeinigt.
Sollte die Regelung in Kraft treten, wären Autohersteller dazu verpflichtet, bei Akkus nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometer mindestens 80 sowie nach 160.000 Kilometer oder acht Jahren noch mindestens 70 Prozent Restkapazität zu gewährleisten.
Globale Vorgaben in Arbeit
Neben den USA, China und der EU haben sich weitere Herstellerländer von Autos auf die Einführung dieser Mindesthaltbarkeitsregelung für Traktionsbatterien von E-Fahrzeugen verständigt. Im März 2022 soll eine Abstimmung der Nationen zum Entwurf einer verbindlichen Regelung folgen, der anschließend die Länder noch zustimmen und sie dann vermutlich ab 2023 in nationales Recht überführen müssen.
Grundsätzlich will man mit der Restkapazitäts-Verpflichtung den Einsatz qualitativ schlechter Batterien verhindern und das Verbraucher-Vertrauen in E-Fahrzeuge stärken. Die UNECE erwartet bis 2025 einen Anteil von E-Autos im globalen Gesamt-Fahrzeugmarkt von 10 bis 19 Prozent. 2020 lag der Anteil noch bei knapp unter 5 Prozent.
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Stand vom 15.04.2021
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